Ordnung für die Anpaarungszone "Sächsische Schweiz"
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Ordnung dient der Sicherstellung einer kontrollierten und qualitativ hochwertigen Zuchtarbeit sowie dem Schutz der eingesetzten Zuchtlinien. Sie gilt verbindlich für alle Züchter, Besucher und das Personal innerhalb der definierten Anpaarungszone.
2. Buchung, Zahlung und Rückerstattung
- Exklusive Online-Buchung: Die Buchung erfolgt ausschließlich über https://apiscampus.de/. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
- Keine Drittannahme: Es werden ausschließlich Begattungseinheiten entgegengenommen, für die eine eigene, gültige Buchung vorliegt. Zusätzlich mitgebrachte, nicht angemeldete Einheiten von Züchterfreunden oder Kollegen werden nicht entgegengenommen.
- Stornierung & Ausfall: Gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, sofern der gebuchte Liefertermin seitens des Züchters nicht eingehalten werden kann.
- Umbuchung: Nach individueller Absprache kann intern eine Umbuchung auf einen Alternativtermin erfolgen (sofern Kapazitäten vorhanden sind).
3. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Gesundheitsnachweis: Ein gültiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (Faulbrut-Freiheitsbescheinigung) für alle Einheiten muss vorliegen.
- Beschaffenheit & Futter: Begattungseinheiten müssen fachgerecht bestückt, transportsicher und absolut bienendicht verschlossen sein.
Wichtiger Hinweis: Jede Einheit muss zwingend mit ausreichend Futtervorrat versehen sein, um auch witterungsbedingte Verzögerungen bei der Aufstellung oder Rückgabe sicher zu überstehen.
Kennzeichnungspflicht: Jede Einheit muss deutlich lesbar mit folgenden Angaben versehen sein:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Halters
- Datum des Gesundheitszeugnisses
- Datum des gebuchten Tages (Anlieferungstag)
4. Besonderheiten des Standorts (Kerngebiet Nationalpark)
- Fahrverbot: Die Anpaarungszone liegt im Kerngebiet der Sächsischen Schweiz. Ein Befahren der Zone mit dem eigenen PKW ist strikt untersagt.
- Naturschutz: Die geltenden Vorschriften des Nationalparks sind einzuhalten.
5. Übergabe der Begattungseinheiten
Die Übergabe erfolgt ausschließlich am Sammelpunkt:
- Ort: Wanderparkplatz von Hinterhermsdorf
- Anfahrt: Rechts Richtung Hinterhermsdorf Schandauer Str. / Brettmühlensteg
- Geodaten: 50.926817, 14.336289 Link: https://maps.app.goo.gl/qm8eYGSmSVTJczzw9
6. Haftung und Ausschluss von der Aufstellung
Zur Sicherung der Zuchtqualität führt das Personal eine Annahmekontrolle durch. Konsequent abgewiesen werden:
- Mangelhafte oder undichte Einheiten, aus denen Bienen austreten können.
- Einheiten ohne Drohnengitter oder mit falsch angebrachten/defekten Drohnengittern.
- Einheiten bei Nichteinhaltung der Anlieferungstermine.
Haftung: Der Betreiber übernimmt keine Haftung für den Begattungserfolg oder das Überleben der Königinnen. Eine Haftung für Sachschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.